[urecht] Urheberrecht an Übersetzung
Daniel Gutman
Daniel.Gutman at gmx.de
Fre Dez 17 15:20:59 CET 2010
Schon das Anfertigen der Kopien ist eine Urheberrechtsverletzung (Eingriff in das Vervielfältigungsrecht). Das Verkaufen ist eine weitere Verletzungshandlung (Eingriff in das Verbreitungsrecht).
MfG
Daniel Gutman
-------- Original-Nachricht --------
> Datum: Fri, 17 Dec 2010 14:43:14 +0100 (CET)
> Von: bplauer at web.de
> An: urecht at jurix.jura.uni-saarland.de
> Betreff: Re: [urecht] Urheberrecht an Übersetzung
>
> Hallo Herr Biedermann,
> vielen Dank für Ihre Antwort. Vielleicht kann ich meine Frage jetzt
> noch
> treffender formulieren.
> Gesetzt den Fall, A lässt sich eine verkaufsfähige Auflage von
> 100
> Exemplaren produzieren und lagert diese in seinem Keller. Ist bereits
> zu
> diesem Zeitpunkt das Urheberrecht verletzt, oder verletzt er das
> Urheberrecht erst in dem Augenblick, in dem das erste Exemplar zum
> Verkauf
> angeboten wird?
> Ich würde mich sehr über weitere Antworten/Einschätzungen freuen.
> Mit freundlichen Grüßen,
> B. Plauer
> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: "Thomas Biedermann" <biedermann at mac.com>
> Gesendet: 15.12.2010 19:12:06
> An: urecht at jurix.jura.uni-saarland.de
> Betreff: Re: [urecht] Urheberrecht an Übersetzung
> >Lieber Herr Plauer,
> >
> >ich bin kein Rechtsanwalt für Medien- oder Urheberrecht, ich würde
> >aber folgendes dazu meinen:
> >
> >Eine einmalige ISBN von der ISBN-Agentur für Deutschland in Frankfurt
> >zu beziehen, ist kein Problem. Eine ISBN wird nicht buchbezogen
> >erworben. Es muss also nicht angegeben werden, wofür eine ISNB
> gekauft
> >wird. Bezieht man z. B. als Verlag gleich 100 oder 1000 ISBNs, dann
> >kann man diese wahllos an bestimmte Buchprojekte verteilen, seine es
> >Printbücher oder eBooks. Von daher gehe ich davon aus, dass der
> >alleinige Kauf einer ISBN das Urheberrecht in diesem Fall nicht
> >verletzt.
> >
> >Allerdings ist dies dann der Fall, wenn von der Übersetzung 100
> >Exemplare gedruckt werden, denn damit verletzt man das Urheberrecht,
> >sobald man die Bücher "in Umlauf bringt", sprich: unterÂs Volk. Denn
> >eines ist sicherlich zwingend: Für eine Übersetzung braucht der
> >Übersetzer die Genehmigung des ursprünglichen Autors. Es sei denn,
> >der Übersetzer übersetzt das Buch nur für den "Hausgebrauch". Aber
> >wer macht das schon? ;–}
> >
> >Liebe Grüße
> >
> >
> >
> >Thomas Biedermann
> >
> >--
> >http://medien-schmiede.tel
> >
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