[urecht] Urheberrecht an Übersetzung

Daniel Gutman Daniel.Gutman at gmx.de
Fre Dez 17 15:20:59 CET 2010


Schon das Anfertigen der Kopien ist eine Urheberrechtsverletzung (Eingriff in das Vervielfältigungsrecht). Das Verkaufen ist eine weitere Verletzungshandlung (Eingriff in das Verbreitungsrecht).

MfG
Daniel Gutman


-------- Original-Nachricht --------
> Datum: Fri, 17 Dec 2010 14:43:14 +0100 (CET)
> Von: bplauer at web.de
> An: urecht at jurix.jura.uni-saarland.de
> Betreff: Re: [urecht] Urheberrecht an Übersetzung

> 
>    Hallo Herr Biedermann,
>    vielen Dank für Ihre Antwort. Vielleicht kann ich meine Frage jetzt
> noch
>    treffender formulieren.
>    Gesetzt  den  Fall,  A  lässt sich eine verkaufsfähige Auflage von
> 100
>    Exemplaren produzieren und lagert diese in seinem Keller. Ist bereits
> zu
>    diesem  Zeitpunkt  das  Urheberrecht  verletzt,  oder  verletzt er das
>    Urheberrecht erst in dem Augenblick, in dem das erste Exemplar zum
> Verkauf
>    angeboten wird?
>    Ich würde mich sehr über weitere Antworten/Einschätzungen freuen.
>    Mit freundlichen Grüßen,
>    B. Plauer
>    -----Ursprüngliche Nachricht-----
>    Von: "Thomas Biedermann" <biedermann at mac.com>
>    Gesendet: 15.12.2010 19:12:06
>    An: urecht at jurix.jura.uni-saarland.de
>    Betreff: Re: [urecht] Urheberrecht an Übersetzung
>    >Lieber Herr Plauer,
>    >
>    >ich bin kein Rechtsanwalt für Medien- oder Urheberrecht, ich würde
>    >aber folgendes dazu meinen:
>    >
>    >Eine einmalige ISBN von der ISBN-Agentur für Deutschland in Frankfurt
>    >zu beziehen, ist kein Problem. Eine ISBN wird nicht buchbezogen
>    >erworben. Es muss also nicht angegeben werden, wofür eine ISNB
> gekauft
>    >wird. Bezieht man z. B. als Verlag gleich 100 oder 1000 ISBNs, dann
>    >kann man diese wahllos an bestimmte Buchprojekte verteilen, seine es
>    >Printbücher oder eBooks. Von daher gehe ich davon aus, dass der
>    >alleinige Kauf einer ISBN das Urheberrecht in diesem Fall nicht
>    >verletzt.
>    >
>    >Allerdings ist dies dann der Fall, wenn von der Übersetzung 100
>    >Exemplare gedruckt werden, denn damit verletzt man das Urheberrecht,
>    >sobald man die Bücher "in Umlauf bringt", sprich: unterÂs Volk. Denn
>    >eines ist sicherlich zwingend: Für eine Übersetzung braucht der
>    >Übersetzer die Genehmigung des ursprünglichen Autors. Es sei denn,
>    >der Übersetzer übersetzt das Buch nur für den "Hausgebrauch". Aber
>    >wer macht das schon? ;–}
>    >
>    >Liebe Grüße
>    >
>    >
>    >
>    >Thomas Biedermann
>    >
>    >--
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